Im folgend finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen.

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Die FAQ’s sind in folgende Kategorien unterteilt:

Bewertungsnutzung

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Vorgaben. Zwar sind die Versionen von qualivistaambulant in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt fast identisch, aber das Vorgehen, die Abgabetermine, Einreichungsstellen usw. sind doch verschieden. Aus diesem Grund müssen Sie für jeden Kanton, in welchem Sie eine Betriebsbewilligung haben, diese separat ausfüllen und bereitstellen.

Warum gibt es keine Bedienungsanleitung?

Es gibt Bedienungsanleitungen, sie unterscheiden sich jedoch von Version zu Version und von Angebot zu Angebot. Sie finden sie im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).

qualivistastationär Downloadbereich
qualivistateilstationär Downloadbereich
qualivistaambulant Downloadbereich

Dort angelangt, wählen Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Bedienungshilfen und klicken auf die PDF Anleitung qualivista-Bewertung.

 

Word hat eine praktische Rechtschreibhilfe. Weshalb steht in qualivista kein vergleichbares Hilfsmittel zur Verfügung?

Die qualivista-Bewertung ist im Unterschied zu lokal installierten Office-Programmen eine sogenannte WEB-Applikation dh. sie bedient sich für die Darstellung der Inhalte den Funktionen eines Internet-Browsers*. Jeder Internet-Browser hat seine eigene Rechtschreibhilfe und muss in der Regel zusätzlich installiert oder aktiviert werden.

Hier einige Anleitungen für das Installieren/Aktivieren der Rechtschreibhilfen bei den wichtigsten Internet-Browser:

Weitere Anleitungen finden Sie mittels Internet-Suche mit dem Begriff «Rechtschreibprüfung» kombiniert mit dem Namen und evt. der Version Ihres favorisierten Internet-Browsers. Sind die von uns gesuchten Anleitungen unklar, können Sie sich auf YouTube eine Videoanleitung anschauen.

Beachten Sie, dass Sie für das Installieren der Rechtschreibhilfe je nach internen Sicherheitseinstellungen über Administratorenrechte verfügen müssen.

*Internet-Explorer, Edge, Firefox, Opera, Chrom, Safari usw.

Fremdsysteme

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.

Inhalt

Wir können ein Kriterium unmöglich erfüllen und so geht es wahrscheinlich auch anderen Institutionen in unserem Kanton. Wo können wir unsere inhaltlichen Rückmeldungen deponieren?

qualivista lebt genau von solchen Rückmeldungen und hat deshalb auch schon organisatorische Vorarbeit geleistet. Setzen Sie sich mit einer Vertretungsperson Ihres Kantons in Verbindung (siehe Nutzer/innen-Ausschuss) und schildern Sie Ihr Anliegen möglichst präzis. Wenn Sie einen Vorschlag haben wie man das betreffende Kriterium optimieren könnte, wird dies hinsichtlich der Relevanz für andere Institutionen abgeklärt und im Nutzer/innen-Ausschuss und im Verein qualivista sorgfältig geprüft.

Wir möchten nur den vollständigen Inhalt von qualivista ausdrucken, ohne Bewertungsskala. Das geht aber nicht, wenn wir dies direkt im Online-Bewertungsbogen machen möchten.

Sie finden die Inhalte der freigegebenen Version im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).

Wählen Sie dort Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Anforderungen und Kriterien und unten auf der Liste die PDF-Datei Anforderungen und Kriterien inkl. Anhänge. Diese enthält keine Bewertungsskalen, dafür aber auch alle Anhänge. Die mitgeltenden Dokumente sind in dieser Datei nicht enthalten, weil sie von einer externer Herkunft stammen. Sie finden diese aber einzeln aufgeführt im Schwerpunkt mitgeltende Dokumente.

qualivistastationär Downloadbereich
qualivistateilstationär Downloadbereich
qualivistaambulant Downloadbereich

Kontaktdaten

Login

Reporting

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Vorgaben. Zwar sind die Versionen von qualivistaambulant in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt fast identisch, aber das Vorgehen, die Abgabetermine, Einreichungsstellen usw. sind doch verschieden. Aus diesem Grund müssen Sie für jeden Kanton, in welchem Sie eine Betriebsbewilligung haben, diese separat ausfüllen und bereitstellen.

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.

Wir müssen unserer Aufsichtsbehörde die qualivista-Auswertung zustellen. Wie müssen wir vorgehen?

Der Termin und die geforderten Inhalte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dies gilt sowohl für qualivistastationär, qualivistateilstationär, als auch für qualivistaambulant. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Aufsichtsbehörde.

KantonKontakt
ARAbteilung Pflegeheime und Spitex
BLerkundigen Sie sich bei der Standortgemeinde oder beim VBLG
BSAbteilung Langzeitpflege
GLHeimwesen
NWGesundheitsamt
OWGesundheitsamt
SOAmt für soziale Sicherheit
SZAmt für Gesundheit und Soziales
URAmt für Gesundheitsversorgung
VSerkundigen Sie sich bei AVALEMS

Das Vorgehen, um eine qualivista-Auswertung herzustellen finden Sie detailliert beschrieben in der Bedienungsanleitung im Downloadbereich Ihres Kantons. Als gültiger Bewertungsnachweis gilt die PDF-Version, auf welcher auch der Abschlusstermin Ihrer Bewertung quittiert wird (kann von Ihnen nicht beeinflusst werden).